SDDC ist ein Netzwerk mit Sitz in der Schweiz, das sich für die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit der Schweiz einsetzt.
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Was ist neu?
A workshop held in Kathmandu marks the first of two planned under the follow-up to the initial Photovoice study, which aims to identify and amplify the voices of women with disabilities in the climate discourse. The initiative will culminate in a study report and a compelling photo story of ten women with disabilities, showcasing their relationship with climate change. The final findings and photo stories will be launched at the Swiss Embassy in Nepal on International Women’s Day 2025, symbolizing a commitment to inclusive advocacy and action.
A transformative two-day training on November 20-21, 2024, brought together 34 participants in Kathmandu, including women with disabilities, representatives from Organizations of Persons with Disabilities (OPDs), and support persons, to amplify their voices in climate change advocacy through Photovoice. This innovative participatory research method empowers individuals to document lived experiences and influence policies using visual storytelling.
“This training has empowered us not just to tell our stories, but to demand change.”
The workshop, spearheaded by the Swiss Disability and Development Consortium (SDDC)—comprising CBM, Fairmed, HI, and IDA—and facilitated by the Nepali research company Diverse Patterns, builds on the foundation of an earlier Photovoice study. Its primary aim is to enhance participants’ understanding of disability rights, the intersection of disability and climate change, and the technical skills required for impactful photography.
Day One: Bridging Disability Rights and Climate Justice
The opening day centered on the nexus of disability and climate change. Pascal, Advocacy Project Manager from CBM Switzerland, inaugurated the workshop, underscoring the critical need for inclusive climate adaptation strategies. Esteemed disability rights activist Sagar Prasai and Tika Dahal, President of the Nepal Disabled Women Association, led discussions on the social model of disability, accessibility barriers, and the compounded challenges faced by women with disabilities.
Climate science was demystified by facilitator Leena Bajraachrya, while gender and environment activist Pabita Shahi highlighted the tangible impacts of climate change on local communities and the urgency for inclusive adaptation practices. These discussions laid a strong foundation, equipping participants with the knowledge to connect disability advocacy with climate justice and climate action.
Day Two: Mastering Storytelling Through Photography
The second day brought a practical approach, focusing on photography as a tool for advocacy. Kishor Sharma, a seasoned photography expert, delivered hands-on training in composition, lighting, and ethical storytelling. Participants were guided by Dr. Chandra to link their images to research questions, capturing the realities of climate change through their unique perspectives.
“Photography is a powerful medium. It allows us to communicate experiences that words alone cannot capture,”
said Kishor Sharma during the session. Participants practiced documenting stories that resonate deeply, ensuring their work could influence policies and promote inclusive climate action.
Participants left the workshop with a determination to leverage their skills in documenting the impacts of climate change in their communities in their photographs.
Am 22.Mai 2024 hat der Bundesrat die neue Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-28 veröffentlicht. Das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) fordert Bund und Parlament auf, das Budget für internationale Zusammenarbeit gemäss den internationalen Vereinbarungen der Schweiz zu erhöhen und ab sofort so einzusetzen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen systematisch und umfassend berücksichtigt werden.
Inklusion als Querschnittsthema strategisch verankern
Das SDDC begrüsst, dass die neue Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit (IZA) für 2025-28 nun das Kernprinzip «Niemanden Zurücklassen» der Agenda 2030 erwähnt. Dieses Prinzip, das im Strategieentwurf noch fehlte, ist vor allem für Menschen mit Behinderungen. Doch auf knapp 70 Seiten werden Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur einmal explizit genannt. Subsumiert unter «benachteiligte und diskriminierte Gruppen» bleiben Menschen mit Behinderungen unsichtbar. Im Gegensatz dazu nennt die Agenda 2030 Menschen mit Behinderungen elfmal.
In der Strategie fehlt auch ein Verweis auf die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) als für die Schweiz verbindlichen Rechtsrahmen. Die Konvention wurde von der Schweiz vor zehn Jahren ratifiziert und ist seit dem 15. Mai 2014 in Kraft. Sie enthält zwei Artikel mit Verpflichtungen einer behinderteninklusiven internationalen Zusammenarbeit: Artikel 11 zu Gefahrensituationen und humanitären Notlagen, und Artikel 32 zur internationalen Zusammenarbeit. 2022 stellte der UNO-Behindertenrechtsausschuss in seiner Überprüfung der Schweiz auch zu diesen Artikeln Defizite fest. Eine der Kernempfehlungen des Ausschusses ist, den Querschnittscharakter von Behinderung in allen Strategien und Programmen der internationalen Zusammenarbeit anzuerkennen. Denn Menschen mit Behinderungen können ihre Rechte nur erlangen, wenn sie in allen Bereichen angemessen berücksichtigt werden.
Zu den Kernzielen der IZA-Strategie gehören die Armutsbekämpfung und Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Laut der UNO-Weltgesundheitsorganisation leben 80 Prozent aller Menschen mit Behinderungen im globalen Süden. Sie gehören oft zu den Ärmsten der Gesellschaft, denn Armut und Behinderungen verstärken sich gegenseitig. Daher kann nur eine inklusive Armutsbekämpfung zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Inklusion als Querschnittsthema in der internationalen Zusammenarbeit beinhaltet zum Beispiel, zum Schwerpunktbereich Gesundheit auch die detaillierten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen als zielführend zu nennen. Im Bereich «Menschliche Entwicklung» sollte inklusive Bildung, und in «Förderung neuer Technologien» das universale, für alle zugängliche Design genannt werden. Ebenso gehört inklusive, für alle barrierefreie Berufsbildung zur «nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung». Auch ist die Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Themenbereich «Partizipationsrechte und Geschlechtergleichstellung» unumgänglich.
Nun muss bei der Umsetzung der Strategie darauf geachtet werden, dass Inklusion umfassend und systematisch in allen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe eingebettet wird. Das heisst unter anderem, dass Daten nach Alter, Geschlecht und Behinderung erhoben und ausgewertet, Organisationen von Menschen mit Behinderungen regelmässig und proaktiv konsultiert, und spezifische Richtlinien und Indikatoren angewendet werden. Für die Planung und Umsetzung dieser Massnahmen braucht es auch ein dafür reserviertes Budget.
Öffentliche Entwicklungsfinanzierung erhöhen und behindertenrechtskonform einsetzen
Im April bestätigte der Bundesrat, dass die Ukrainehilfe bis 2028 – 1.5 Milliarden Schweizer Franken – ganz aus dem Budget für die internationale Zusammenarbeit gedeckt werden soll. Dabei hatte die grosse Mehrheit der Teilnehmenden an der öffentlichen Vernehmlassung zur Strategie eine separate Finanzierung der Ukrainehilfe gefordert, um Programme zugunsten der Ärmsten im globalen Süden nicht zu gefährden. Auch in einer repräsentativen Umfrage der Eidgenössischen Technischen Hochschule von 2023 sprachen sich 58 Prozent der Befragten für eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit aus.
Die geplanten Budgetkürzungen untergraben die internationalen Vereinbarungen der Schweiz, einen angemessenen Beitrag zur Bekämpfung der globalen Armut und zur Erfüllung der nachhaltigen Entwicklungsziele zu leisten.
2015 stimmte die Schweiz den international vereinbarten Zielvorgaben zu, 0.7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungsfinanzierung einzusetzen. Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) prognostiziert nun aufgrund der beschlossenen Kürzungen eine Quote von gerade 0.36 Prozent (ohne Asylkosten) für den Zeitraum 2025-28. Angesichts der wachsenden Armut infolge des globalen Klimawandels und sich häufender schwerer Katastrophen und Krisen sind jedoch grössere Investitionen in die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gefordert.
Vor zehn Jahren hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention ausserdem verpflichtet, alle finanziellen Mittel behindertenrechtskonform einzusetzen. Dem entsprechend muss ein spezifischer Teil des Budgets zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, und in allen anderen Programmen für angemessene Vorkehrungen reserviert werden – auch in der internationalen Zusammenarbeit.
Links
Botschaft des Bundesrats zur internationalen Zusammenarbeit 2025-28 (Mai 2024)
Umfrage Globale Zusammenarbeit Schweiz 2023 (ETH NADEL)
Empfehlungen des UNO-BRK-Ausschusses an die Schweiz (2022)
UNO-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
WHO: Global report on health equity for persons with disabilities (2022)
Schlüsselbotschaften
Wie kann die Schweiz die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Globalen Süden sicherstellen?
Gebärdensprache DSGS
Ohne Richtlinien keine Priorität. Die Schweiz braucht Richtlinien, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit zu steuern. Die derzeitigen Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind zu wenig umfassend, ad hoc und meist segregierend.
Nichts über uns ohne uns! Die Schweiz muss die volle und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderungen auch in der internationalen Zusammenarbeit sicherstellen. Sie muss Massnahmen treffen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
Was nicht gezählt wird, zählt auch nicht. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bei der Datenerhebung eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber sie erhebt in ihren internationalen Programmen nicht systematisch und aufgeschlüsselt Daten zu Menschen mit Behinderungen.
In humanitären Krisen niemanden zurücklassen. Menschen mit Behinderungen sind in humanitären Krisen überdurchschnittlich stark betroffen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten. Es ist aber nicht klar, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommt.
Ohne Budget keine Fortschritte. Die Schweiz muss für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit finanzielle Mittel bereitstellen und sich verpflichten, keine Programme und Dienstleistungen zu finanzieren, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen.