Swiss Disability And Development Consortium

SDDC

Swiss Disability and
Development Consortium

Man with a physical disability in Cameroon
Copyright FAIRMED/Simon Huber

Zu Behinderungen und Entwicklung

  • 16% of the world’s population lives with a disability. That’s an estimated 1.3 billion people.
  • 80% der Menschen mit Behinderungen leben in Entwicklungsländern.
  • 2006 hat die UNO das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) verabschiedet, in dem bekräftigt wird, dass alle Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten haben müssen.
  • Behinderung wird anerkannt als die Interaktion einer langfristigen Beeinträchtigung und verschiedenen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt und vollumfänglich an der Gesellschaft teilzuhaben.
  • Der menschenrechtsbasierte Ansatz setzt die Person und ihre Rechte an erste Stelle. Er anerkennt die Fähigkeit, das Recht auf Teilhabe und die soziale Verantwortung für die Inklusion für alle an.
  • Es gibt einen Kreislauf von Behinderung und Armut. Menschen mit einer Behinderung gehören zu den Ärmsten und Menschen in Armut sind am stärksten gefährdet, von einer Behinderung betroffen zu sein.
  • Eine behinderteninklusive Entwicklung zielt darauf ab, die Gleichberechtigung in den Menschenrechten für Menschen mit einer Behinderung ebenso zu erreichen wie die volle Teilhabe an und den Zugang zu allen Aspekten der Gesellschaft. Sie respektiert die Vielfalt, die eine Behinderung mit sich bringt, und erkennt an, dass sie ein alltäglicher Teil der menschlichen Erfahrung ist.
  • Zu den Menschen mit Behinderungen, die am stärksten marginalisiert und unterrepräsentiert sind, gehören unter anderem Frauen, Mädchen, Jungen, Männer, Jugendliche, alte Menschen, LGBTIQ+, Flüchtlinge, Binnenvertriebene, Einheimische, Menschen mit psychosozialen Behinderungen, kognitiven Behinderungen oder Taubblindheit.

Copyright CBM/argum/einberger

Ziel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ist es, dass alle Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen teilhaben können. Die UNO-BRK erkennt Menschen mit Behinderungen als aktive Individuen an, die in der Lage sind, ihre Rechte einzufordern und Entscheidungen über ihr Leben auf der Grundlage ihrer freien und informierten Zustimmung zu treffen.

Die UNO-BRK basiert auf einem breiten Verständnis von Behinderung. Während die Anliegen von Menschen mit Behinderungen früher medizinisch wahrgenommen wurden, liegt der Schwerpunkt nun auf der Förderung, dem Schutz und der Gewährleistung der vollen Wahrung aller Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. In Artikel 3 der UNO-BRK werden die Leitprinzipien beschrieben, die der Konvention zugrundeliegen:

  • Achtung der angeborenen Würde, der individuellen Autonomie, einschliesslich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, und der Unabhängigkeit von Personen
  • Nicht-Diskriminierung
  • Volle und effektive Teilnahme an und Inklusion in die Gesellschaft
  • Respekt für die Verschiedenheit und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Vielfalt
  • Chancengleichheit
  • Zugänglichkeit
  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Respekt für die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und Wahrung des Rechts von Kindern mit Behinderungen, ihre Identität zu bewahren 

Zum ersten Mal enthält eine Menschenrechtskonvention einen Artikel über Risikosituationen und humanitäre Notlagen (Art. 11) und die internationale Zusammenarbeit (Art. 32). Die beiden Artikel fordern, dass bei allen Massnahmen Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen werden müssen.

Artikel 32 der UNO-BRK konzentriert sich auf die internationale Zusammenarbeit und anerkennt die Verantwortung der Länder, die die Konvention ratifiziert haben, Menschen mit einer Behinderung in ihre internationalen Entwicklungsbemühungen einzubeziehen. Darüber hinaus legt Artikel 11 der UNO-BRK die Verpflichtungen der Länder nach dem humanitären Völkerrecht fest, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Risikosituationen wie bewaffneten Konflikten, humanitären Notsituationen und Naturkatastrophen zu gewährleisten. Beide Artikel lenken die Aufmerksamkeit auf die Anliegen und Beiträge von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der internationalen Kooperationsbemühungen eines Landes und fordern, dass die Nationalstaaten «geeignete und wirksame Massnahmen zwischen und unter den Staaten und gegebenenfalls in Partnerschaft mit einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, insbesondere mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen» ergreifen.

Switzerland ratified the CRPD in May 2014. This means that Switzerland is legally bound to implement the Convention and must report on its progress to the United Nations Committee on the Rights of Persons with Disabilities on a periodic basis. The first review of Switzerland took place in March 2022. See the Concluding Observations received by Switzerland from the Committee hier (auf Englisch).

Die 2006 verabschiedete und 2008 in Kraft getretene UNO-BRK wurde bisher von 177 Staaten ratifiziert (zuletzt im April 2018).

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde im September 2015 verabschiedet. Sie enthält 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung und orientiert sich an den Kernprinzipien «Niemanden zurücklassen» und «Die am weitesten Zurückliegenden zuerst erreichen». An 11 Stellen wird explizit auf Menschen mit Behinderungen hingewiesen.

Während die Agenda 2030 rechtlich nicht bindend ist, sind über 90% der Ziele der Agenda völkerrechtlich bindend (z. B. durch internationale Menschenrechtsverträge einschliesslich der UNO-BRK). Der Leitfaden für eine vollständig inklusive Umsetzung der Agenda 2030 für Menschen mit Behinderungen ist daher die UNO-BRK.

Besonders bedeutsame Ziele für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind:

  • Keine Armut (Ziel 1)
  • Kein Hunger (Ziel 2)
  • Gute Gesundheit und Wohlbefinden (Ziel 5)
  • Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (Ziel 6)
  • Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (Ziel 8)
  • Industrie, Innovation und Infrastruktur (Ziel 9)
  • Abbau von Ungleichheiten (Ziel 10)
  • Nachhaltige Städte und Gemeinden (Ziel 11)
  • Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (Ziel 16)
  • Partnerschaft für die Ziele (Ziel 17)

Menschen mit Behinderungen werden in den Zielen 4, 8, 10, 11 und 17 ausdrücklich erwähnt, in den anderen Zielen indirekt durch die Ausdrücke «inklusiv» und «für alle».

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