Swiss Disability And Development Consortium

SDDC

Swiss Disability and
Development Consortium

SDDC ist ein Netzwerk mit Sitz in der Schweiz, das sich für die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit der Schweiz einsetzt.

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Was ist neu?

Photovoice exhibition was presented on the International Disability Day

Von Désirée Zaugg | 22 Dezember 2023 | 0 Kommentare

The 32nd International Day of Persons with Disabilities is being celebrated with various programs in Nepal on December 3, 2023 under the theme “United in action to rescue and achieve the SDGs for, with and by persons with disabilities.”  The celebration was organized in collaboration with the National Disabled Federation of Nepal and the Ministry of Women, Children and Senior Citizens, and various partners. Honorable Minister Surendra Raj Acharya, Ministry of Women, Children and Senior Citizens, was the honorary guest on the rally. It started at Bhadra Kali, New Road Gate, Shanti Batika, Ratnapark and ended at Bhrikuti Mandap. 

Group of persons with and without disabilities walking down a street. In front of them is a cbm banner.

On this occasion, ‘My lens, my reality’, a Photovoice Exhibition was held in Bhrikuti Mandap. The Photovoice exhibition is based on a study that highlights the perspectives of ten women with disabilities in Nepal and shows how they managed to actively participate in society with adequate support and awareness.

A women is looking at the exhibition.
Visitors are looking at the exhibition.

The event was dedicated to the contribution of women with disabilities to society, and overcoming barriers to their inclusion. The ceremony was concluded with the audience observing the photo exhibition in the gardens of the Bhirkuti Mandap Exhibition.

A women is looking at the exhibition.

Bilanz zum Vorsitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat

Von Désirée Zaugg | 23 Juni 2023 | 0 Kommentare

Die Schweiz hatte im Mai 2023 den Vorsitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Schwerpunktthemen waren die Förderung des nachhaltigen Friedens und der Schutz der Zivilbevölkerung. Als nichtständiges Mitglied bot sich der Schweiz dadurch die Gelegenheit, die Inklusion von gefährdeten Gruppen in Konfliktsituationen auf höchster diplomatischer Ebene zu thematisieren. Leider war das Thema der Inklusion von Menschen mit Behinderungen keine Priorität für die Schweiz.

Im jährlichen Bericht zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, für den UNO-Generalsekretär Antonio Guterres verantwortlich ist, ist Menschen mit Behinderungen ein eigenes Unterkapitel gewidmet. Dies war noch vor wenigen Jahren nicht der Fall und ist deshalb zu begrüssen. Der Bericht macht auf die Barrieren aufmerksam, mit denen sich Menschen mit Behinderungen in Konflikten konfrontiert sehen: Die Flucht wird ihnen häufig durch nicht zugängliche Transportmittel, Zufluchtsorte und Warnsysteme erschwert oder gar verunmöglicht, wodurch ihr Leben gefährdet wird.

Mehrere Hände halten eine Weltkugel. Daneben steht: "Die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat"

Rückblick auf die Aktivitäten in der Themenwoche zur Zivilbevölkerun

Ende Mai lag der Fokus des Sicherheitsrats während einer Woche auf dem Schutz der Zivilbevölkerung. Unter der Leitung von Bundespräsident Alain Berset diskutierte der Sicherheitsrat deren Sicherheit und Würde in bewaffneten Konflikten, sowie den Zugang zu zentralen Dienstleistungen wie der medizinischen Versorgung. 

In diesem Rahmen fand am 23. Mai ein von der polnischen UNO-Mission organisierter Side-Event zur Implementierung der Resolution 2475 statt. Diese verpflichtet die Schweiz und andere Länder, «den Schutz, die Sicherheit und die Achtung der Würde von Menschen mit Behinderungen und die Achtung der Würde von Menschen mit Behinderungen in Risikosituationen, einschliesslich bewaffneter Konflikte, zu fördern.» Elham Youssefian von der CBM-Partnerin International Disability Alliance (IDA) betonte die wichtige Rolle von Organisationen von Menschen mit Behinderungen in der Bekämpfung von Verstössen gegen Kinder mit Behinderungen in bewaffneten Konflikten. Damit humanitäre Hilfeleistungen für sie inklusiv gestaltet werden können, so die Expertin, brauche es unter anderem einen Kapazitätsaufbau beim Personal von Verwaltungen und Militär sowie ein Umdenken bei der Information der Bevölkerung: Warnungen und Instruktionen etwa müssen auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache verbreitet werden.

Menschen mit Behinderungen sichtbar machen und inkludieren

Positiv hervorzuheben ist, dass Menschen mit Behinderungen im Sicherheitsrat tendenziell häufiger sichtbar sind. So werden sie in einigen Statements der Schweizer UNO-Mission explizit erwähnt. Erfreulich ist auch, dass die Schweizer Delegation das Thema in anderen Gremien vorbringt. An der Konferenz der Teilnehmerstaaten der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) vom 13. bis 15. Juni 2023 organisiert sie einen Side-Event zum «Schutz von Menschen mit Behinderung in Situationen bewaffneter Konflikte: Pflichten und Umsetzung gemäss der UNO-BRK und dem humanitären Völkerrecht».

Diese Entwicklungen sind zu begrüssen, doch werden sie der Realität noch nicht gerecht. Aufgrund von bestehenden Barrieren sind Menschen mit Behinderungen in bewaffneten Konflikten und anderen humanitären Krisen noch immer überproportional betroffen.

Vor diesem Hintergrund fordert die CBM die Schweiz auf, in den verbleibenden rund eineinhalb Jahren ihrer Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat eine proaktive Rolle einzunehmen und sich verstärkt für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in humanitären Massnahmen einzusetzen.

Für mindestens eine von der Schweiz organisierte offene Debatte soll eine Person mit Behinderung eingeladen werden, um den Mitgliedern des Sicherheitsrats die Auswirkung bewaffneter Konflikte auf Menschen mit Behinderungen zu erläutern. Denn Menschen mit Behinderungen sind die Expertinnen und Experten, was ihre eigene Inklusion betrifft.

Zentral ist ausserdem, dass die Schweiz sowie die anderen Länder Menschen mit Behinderungen in Berichten und Statements explizit erwähnen, statt sie lediglich unter «benachteiligten» oder «besonders gefährdeten Gruppen» zusammenzufassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie nicht zurückgelassen werden. Auch die Resolutionen, die sich unter anderem mit der Situation von Menschen mit Behinderungen in Konfliktsituationen beschäftigen, sollen stärker hervorgehoben werden, zum Beispiel die Resolutionen 2417 (Bewaffnete Konflikte und Nahrungsmittelsicherheit) und 2573 (Schutz unverzichtbarer ziviler Objekte). Darüber hinaus hat sich die Schweiz zwar schon länger für die Umsetzung der im Jahr 2000 verabschiedeten Resolution 1325 des Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit eingesetzt. Diese Resolution des Sicherheitsrats und die Folgeresolutionen sowie die UNO-BRK verpflichten die Schweiz und andere Staaten jedoch dazu, den Schutz von Frauen mit Behinderungen auch in Konflikten zu gewährleisten. Frauen mit Behinderungen wurden bisher noch kaum thematisiert.


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Schlüsselbotschaften

Wie kann die Schweiz die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Globalen Süden sicherstellen?

1

Ohne Richtlinien keine Priorität. Die Schweiz braucht Richtlinien, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit zu steuern. Die derzeitigen Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind zu wenig umfassend, ad hoc und meist segregierend.

2

Nichts über uns ohne uns! Die Schweiz muss die volle und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderungen auch in der internationalen Zusammenarbeit sicherstellen. Sie muss Massnahmen treffen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

3

Was nicht gezählt wird, zählt auch nicht. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bei der Datenerhebung eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber sie erhebt in ihren internationalen Programmen nicht systematisch und aufgeschlüsselt Daten zu Menschen mit Behinderungen.

4

In humanitären Krisen niemanden zurücklassen. Menschen mit Behinderungen sind in humanitären Krisen überdurchschnittlich stark betroffen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten. Es ist aber nicht klar, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommt.

5

Ohne Budget keine Fortschritte. Die Schweiz muss für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit finanzielle Mittel bereitstellen und sich verpflichten, keine Programme und Dienstleistungen zu finanzieren, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen. 

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