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Wir sammeln, entwickeln und teilen Fachwissen, Ressourcen und Informationen zur behinderteninklusiven Entwicklung. 

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Unsere Empfehlungen an die Schweizer Regierung zur Umsetzung der UNO-BRK in der internationalen Zusammenarbeit

  1. Bis Juni 2022 Richtlinien für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Entwicklung und im humanitären Handeln der Schweiz entwickeln. Diese sollten die Katastrophenvorsorge (Disaster Risk Reduction DRR) mit einschliessen und die unverhältnismässigen Folgen von COVID-19 für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Die Richtlinien sollten in einen Aktionsplan mit konkreten und messbaren Zielen münden und in alle anderen Strategien der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz einbezogen werden. Die Richtlinien müssen mit ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet sein, regelmässig überwacht und in den Jahres- und Wirkungsberichten der DEZA dargestellt werden. Sie sollten sowohl nach innen als auch nach aussen gerichtet sein. Es muss ein zweigleisiger Ansatz verfolgt werden: Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz soll Menschen mit Behinderungen sowohl gezielt ansprechen als auch ihre Anliegen gesamtgesellschaftlich unterstützen. Besonderes Augenmerk sollte auf diejenigen Menschen mit Behinderungen gelegt werden, die am stärksten marginalisiert und unterrepräsentiert sind, unter anderem Frauen, Mädchen, Jungen, Männer, Jugendliche, ältere Menschen, LGBTIQ+, Geflüchtete, Binnenvertriebene, Indigene, Menschen mit psychosozialen Behinderungen, kognitiven Behinderungen und Taubblindheit.
  2. Sicherstellen, dass im Einklang mit der UNO-BRK die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen neu entwickelten oder überarbeiteten Strategien des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten zur internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe einbezogen werden.

Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen konsultieren und sie aktiv und bedeutungsvoll in alle Strategie-, Politik- und Programmprozesse (einschliesslich Planung, Umsetzung, Monitoring und Evaluation) im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einbeziehen (d. h. Teilhabe an der Beratungsgruppe der Agenda 2030). Dies soll ihre effektive Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen sicherstellen, in Übereinstimmung mit Art. 4.3 der UNO-BRK und dem General Comment Nr. 7. Damit Organisationen von Menschen mit Behinderungen sinnvoll an solchen Konsultationen teilnehmen können, müssen Kapazitätsaufbau, Finanzierung und angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden (General Comment Nr. 7).

Sicherstellen, dass bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in und durch die Schweiz die Rechte von Menschen mit Behinderungen respektiert und gefördert werden, und zwar durch die Schweizer Strategie für nachhaltige Entwicklung 2020–2030, die derzeit erarbeitet wird, sowie durch die vierjährigen Aktionspläne. Das Prinzip «Leave No One Behind» sollte unter Berücksichtigung der unverhältnismässigen Auswirkungen von COVID-19 auf Menschen mit Behinderungen priorisiert werden.

Daten zu Behinderungen – auch für alle COVID-19-Hilfs-, -Schutz- und Wiederaufbaumassnahmen – sind systematisch zu erheben und aufzuschlüsseln, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu allen Dienstleistungen und Programmen haben. Mindeststandard ist die Verwendung des Kurzfragebogens der Washington Group und des Funktionsmodells der Washington Group/UNICEF für Kinder. Dies schliesst die Erhebung von Daten über die Situation von Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, ein. Gleichzeitig empfehlen wir, die Menschenrechtsindikatoren des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zu nutzen, um die Umsetzung der UNO-BRK und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie die Massnahmen während der COVID-19-Krise zu beobachten und darüber zu berichten.

Die Charta sowie die IASC-Leitlinien zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in humanitären Massnahmen sind vollständig umzusetzen und die Humanitäre Hilfe der Schweiz inklusiv für Menschen mit Behinderungen zu machen, indem Barrieren, denen Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Informationen, Hilfe, Schutz und Wiederaufbau gegenüberstehen, beseitigt werden, z. B. während der COVID-19-Krise.

Es ist für eine UNO-BRK konforme Budgetierung durch einen zweigleisigen Ansatz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu sorgen. Dies beinhaltet unter anderem, Mittel für angemessene Vorkehrungen zu reservieren (mindestens 2% jedes Budgets), um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allgemeinen Entwicklungs- und humanitären Programmen zu ermöglichen sowie für spezifische Programme, die sich mit der systematischen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen befassen. Mittel für Nichtregierungsorganisationen, den privaten Sektor und multilaterale Organisationen müssen ebenfalls im Einklang mit der UNO-BRK stehen und die Prinzipien der Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Partizipation aufrechterhalten. Folglich muss die derzeitige finanzielle Unterstützung für Programme oder Partner, die nicht im Einklang mit der UNO-BRK stehen, entweder neu an die UNO-BRK angepasst oder eingestellt werden.

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