Swiss Disability And Development Consortium

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Wir sammeln, entwickeln und teilen Fachwissen, Ressourcen und Informationen zur behinderteninklusiven Entwicklung. 

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Unsere Empfehlungen an die Schweizer Regierung zur Umsetzung der UNO-BRK in der internationalen Zusammenarbeit

  1. Develop guidelines for the inclusion of persons with disabilities in Switzerland’s international development and humanitarian action by June 2022. This should include DRR and consider the disproportionate consequences of COVID-19 on persons with disabilities. The guidelines should translate into a plan of action with measurable and tangible targets and be mainstreamed across all other strategies in Switzerland’s international cooperation. The guidelines must also be adequately resourced with personnel and budget, be regularly monitored and reported on in SDC’s annual reports and effectiveness reports, and should be both internal and external facing. A twin-track approach must be adopted to ensure that Switzerland’s international cooperation efforts reach persons with disabilities both by targeting them and by mainstreaming their concerns. Special focus should be placed on those persons with disabilities that are most marginalized and underrepresented, including but not limited to: women, girls, boys, youth, elderly, LGBTIQ+, refugees, internally displaced, indigenous, persons with psychosocial disabilities, intellectual disabilities and deaf blindness.
  2. Sicherstellen, dass im Einklang mit der UNO-BRK die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen neu entwickelten oder überarbeiteten Strategien des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten zur internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe einbezogen werden.

Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen konsultieren und sie aktiv und bedeutungsvoll in alle Strategie-, Politik- und Programmprozesse (einschliesslich Planung, Umsetzung, Monitoring und Evaluation) im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz sowie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einbeziehen (d. h. Teilhabe an der Beratungsgruppe der Agenda 2030). Dies soll ihre effektive Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen sicherstellen, in Übereinstimmung mit Art. 4.3 der UNO-BRK und dem General Comment Nr. 7. Damit Organisationen von Menschen mit Behinderungen sinnvoll an solchen Konsultationen teilnehmen können, müssen Kapazitätsaufbau, Finanzierung und angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden (General Comment Nr. 7).

Sicherstellen, dass bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in und durch die Schweiz die Rechte von Menschen mit Behinderungen respektiert und gefördert werden, und zwar durch die Schweizer Strategie für nachhaltige Entwicklung 2020–2030, die derzeit erarbeitet wird, sowie durch die vierjährigen Aktionspläne. Das Prinzip «Leave No One Behind» sollte unter Berücksichtigung der unverhältnismässigen Auswirkungen von COVID-19 auf Menschen mit Behinderungen priorisiert werden.

Daten zu Behinderungen – auch für alle COVID-19-Hilfs-, -Schutz- und Wiederaufbaumassnahmen – sind systematisch zu erheben und aufzuschlüsseln, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu allen Dienstleistungen und Programmen haben. Mindeststandard ist die Verwendung des Kurzfragebogens der Washington Group und des Funktionsmodells der Washington Group/UNICEF für Kinder. Dies schliesst die Erhebung von Daten über die Situation von Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, ein. Gleichzeitig empfehlen wir, die Menschenrechtsindikatoren des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zu nutzen, um die Umsetzung der UNO-BRK und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie die Massnahmen während der COVID-19-Krise zu beobachten und darüber zu berichten.

Die Charta sowie die IASC-Leitlinien zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in humanitären Massnahmen sind vollständig umzusetzen und die Humanitäre Hilfe der Schweiz inklusiv für Menschen mit Behinderungen zu machen, indem Barrieren, denen Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Informationen, Hilfe, Schutz und Wiederaufbau gegenüberstehen, beseitigt werden, z. B. während der COVID-19-Krise.

Es ist für eine UNO-BRK konforme Budgetierung durch einen zweigleisigen Ansatz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu sorgen. Dies beinhaltet unter anderem, Mittel für angemessene Vorkehrungen zu reservieren (mindestens 2% jedes Budgets), um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allgemeinen Entwicklungs- und humanitären Programmen zu ermöglichen sowie für spezifische Programme, die sich mit der systematischen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen befassen. Mittel für Nichtregierungsorganisationen, den privaten Sektor und multilaterale Organisationen müssen ebenfalls im Einklang mit der UNO-BRK stehen und die Prinzipien der Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Partizipation aufrechterhalten. Folglich muss die derzeitige finanzielle Unterstützung für Programme oder Partner, die nicht im Einklang mit der UNO-BRK stehen, entweder neu an die UNO-BRK angepasst oder eingestellt werden.

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