SDDC is a Swiss based network advocating for the rights and inclusion of persons with disabilities in Switzerland's international cooperation.

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„Nichts ohne uns“ – auch in der internationalen Zusammenarbeit

By Lisa Rimli | 31 मे 2024 | 0 Comments

Am 22.Mai 2024 hat der Bundesrat die neue Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-28 veröffentlicht. Das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) fordert Bund und Parlament auf, das Budget für internationale Zusammenarbeit gemäss den internationalen Vereinbarungen der Schweiz zu erhöhen und ab sofort so einzusetzen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen systematisch und umfassend berücksichtigt werden.

Inklusion als Querschnittsthema strategisch verankern

Das SDDC begrüsst, dass die neue Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit (IZA) für 2025-28 nun das Kernprinzip «Niemanden Zurücklassen» der Agenda 2030 erwähnt. Dieses Prinzip, das im Strategieentwurf noch fehlte, ist vor allem für Menschen mit Behinderungen. Doch auf knapp 70 Seiten werden Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur einmal explizit genannt. Subsumiert unter «benachteiligte und diskriminierte Gruppen» bleiben Menschen mit Behinderungen unsichtbar. Im Gegensatz dazu nennt die Agenda 2030 Menschen mit Behinderungen elfmal.

In der Strategie fehlt auch ein Verweis auf die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) als für die Schweiz verbindlichen Rechtsrahmen. Die Konvention wurde von der Schweiz vor zehn Jahren ratifiziert und ist seit dem 15. Mai 2014 in Kraft. Sie enthält zwei Artikel mit Verpflichtungen einer behinderteninklusiven internationalen Zusammenarbeit: Artikel 11 zu Gefahrensituationen und humanitären Notlagen, und Artikel 32 zur internationalen Zusammenarbeit. 2022 stellte der UNO-Behindertenrechtsausschuss in seiner Überprüfung der Schweiz auch zu diesen Artikeln Defizite fest. Eine der Kernempfehlungen des Ausschusses ist, den Querschnittscharakter von Behinderung in allen Strategien und Programmen der internationalen Zusammenarbeit anzuerkennen. Denn Menschen mit Behinderungen können ihre Rechte nur erlangen, wenn sie in allen Bereichen angemessen berücksichtigt werden.

Zu den Kernzielen der IZA-Strategie gehören die Armutsbekämpfung und Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Laut der UNO-Weltgesundheitsorganisation leben 80 Prozent aller Menschen mit Behinderungen im globalen Süden. Sie gehören oft zu den Ärmsten der Gesellschaft, denn Armut und Behinderungen verstärken sich gegenseitig. Daher kann nur eine inklusive Armutsbekämpfung zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Inklusion als Querschnittsthema in der internationalen Zusammenarbeit beinhaltet zum Beispiel, zum Schwerpunktbereich Gesundheit auch die detaillierten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen als zielführend zu nennen. Im Bereich «Menschliche Entwicklung» sollte inklusive Bildung, und in «Förderung neuer Technologien» das universale, für alle zugängliche Design genannt werden. Ebenso gehört inklusive, für alle barrierefreie Berufsbildung zur «nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung». Auch ist die Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Themenbereich «Partizipationsrechte und Geschlechtergleichstellung» unumgänglich.

Nun muss bei der Umsetzung der Strategie darauf geachtet werden, dass Inklusion umfassend und systematisch in allen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe eingebettet wird. Das heisst unter anderem, dass Daten nach Alter, Geschlecht und Behinderung erhoben und ausgewertet, Organisationen von Menschen mit Behinderungen regelmässig und proaktiv konsultiert, und spezifische Richtlinien und Indikatoren angewendet werden. Für die Planung und Umsetzung dieser Massnahmen braucht es auch ein dafür reserviertes Budget.

Öffentliche Entwicklungsfinanzierung erhöhen und behindertenrechtskonform einsetzen

Im April bestätigte der Bundesrat, dass die Ukrainehilfe bis 2028 – 1.5 Milliarden Schweizer Franken – ganz aus dem Budget für die internationale Zusammenarbeit gedeckt werden soll. Dabei hatte die grosse Mehrheit der Teilnehmenden an der öffentlichen Vernehmlassung zur Strategie eine separate Finanzierung der Ukrainehilfe gefordert, um Programme zugunsten der Ärmsten im globalen Süden nicht zu gefährden. Auch in einer repräsentativen Umfrage der Eidgenössischen Technischen Hochschule von 2023 sprachen sich 58 Prozent der Befragten für eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit aus.

Die geplanten Budgetkürzungen untergraben die internationalen Vereinbarungen der Schweiz, einen angemessenen Beitrag zur Bekämpfung der globalen Armut und zur Erfüllung der nachhaltigen Entwicklungsziele zu leisten.

2015 stimmte die Schweiz den international vereinbarten Zielvorgaben zu, 0.7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungsfinanzierung einzusetzen. Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) prognostiziert nun aufgrund der beschlossenen Kürzungen eine Quote von gerade 0.36 Prozent (ohne Asylkosten) für den Zeitraum 2025-28. Angesichts der wachsenden Armut infolge des globalen Klimawandels und sich häufender schwerer Katastrophen und Krisen sind jedoch grössere Investitionen in die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gefordert.

Vor zehn Jahren hat sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention ausserdem verpflichtet, alle finanziellen Mittel behindertenrechtskonform einzusetzen. Dem entsprechend muss ein spezifischer Teil des Budgets zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingesetzt, und in allen anderen Programmen für angemessene Vorkehrungen reserviert werden – auch in der internationalen Zusammenarbeit.

Links

Botschaft des Bundesrats zur internationalen Zusammenarbeit 2025-28 (Mai 2024)

Vernehmlassung zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-28 – Stellungnahme des Swiss Disability and Development Consortium

Umfrage Globale Zusammenarbeit Schweiz 2023 (ETH NADEL)

Empfehlungen des UNO-BRK-Ausschusses an die Schweiz (2022)

UNO-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

WHO: Global report on health equity for persons with disabilities (2022)

Behindertenrechtskonvention der UNO auch nach zehn Jahren ungenügend umgesetzt

By Pascal Frischknecht | 14 मे 2024 | 0 Comments

Am 15. Mai jährt sich das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) in der Schweiz zum zehnten Mal. Mit dessen Ratifizierung hat sich der Bund verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen vollumfänglich umzusetzen. Dazu gehört auch, dass sie die von ihr geleistete internationale Zusammenarbeit und humanitäre Hilfe inklusiv gestaltet. Bis zur Realisierung dieses Ziels ist es allerdings noch ein weiter Weg, wie ein Blick auf die aktuelle Umsetzung und Beurteilung durch den zuständigen Ausschuss zeigt. Das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) fordert den Bund auf, diesen Verpflichtungen endlich nachzukommen und sie auch in seiner Strategie zur internationalen Zusammenarbeit 2025-28 zu verankern.

Ezekiel Rukuruva, 62, bereitet einen Regenwasserkanal in einem von Ernährungsunsicherheit betroffenen Gebiet von Chiredzi, Simbabwe, vor.

Was ist die UNO-BRK und warum ist sie so wichtig?

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) trat auf internationaler Ebene 2008 in Kraft. 190 Staaten haben diesen völkerrechtlichen Vertrag inzwischen ratifiziert, darunter die Schweiz im Frühjahr 2014. Mit dem Übereinkommen wurde eine grosse Lücke geschlossen, da es jede Form von Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen verbietet und einen menschenrechtsbasierten Ansatz verankert. So sollen die Rechte aller Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden. Die Staaten, die das Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, Menschen mit Behinderungen grundlegende Rechte zu garantieren, z. B. Nicht-Diskriminierung, Barrierefreiheit und volle Teilhabe und Inklusion. Zum ersten Mal finden sich in einer Menschenrechtskonvention Artikel, die sich spezifisch mit humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit befassen – hierbei handelt es sich um die Artikel 11 (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) und 32 (Internationale Zusammenarbeit). Diese beiden Artikel zielen darauf ab, dass Akteure der internationalen Zusammenarbeit Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Massnahmen aktiv miteinschliessen müssen.

Die darin beschriebenen Verpflichtungen sind deswegen so zentral, weil sie eine so grosse Anzahl von Personen betreffen. Laut WHO (2022) leben weltweit 1,3 Milliarden Menschen mit einer Behinderung und davon rund achtzig Prozent im globalen Süden – und eine Vielzahl in Armutsgebieten. Es ist daher äusserst wichtig, dass reiche Länder wie die Schweiz ihre internationale Zusammenarbeit für alle Menschen inklusiv gestalten.

Was hat die Überprüfung der Schweiz durch den Behindertenrechtsausschuss ergeben?

Im März 2022 hat der UNO-Ausschuss, der damit betraut ist, die Umsetzung der Konvention in den Mitgliedsstaaten zu kontrollieren, die Schweiz überprüft. Ausschuss formulierte anschliessend sogenannte «Abschliessende Bemerkungen», die die zentralen Empfehlungen an die Schweiz enthalten. Zu den relevantesten gehören aus der Sicht des SDDC die folgenden:

Humanitäre Hilfe (Artikel 11):

  • Es braucht einen Aktionsplan zur Umsetzung der Charta zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe. Dieser muss unter Beteiligung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen (OPDs) erarbeitet werden.

Internationale Zusammenarbeit (Artikel 32):

  • Die Schweiz muss Richtlinien verabschieden, um sicherzustellen, dass alle internationalen Kooperationsprogramme inklusiv für Menschen mit Behinderungen sind und nicht zur Segregation von Menschen mit Behinderungen beitragen.
  • Der Bund muss Menschen mit Behinderungen, einschliesslich Frauen mit Behinderungen, und ihre Vertretungsorganisationen in die Entwicklung und Überwachung von Strategien und Programmen zur internationalen Zusammenarbeit aktiv einbeziehen.
  • In allen humanitären und Entwicklungsprojekten muss der sogenannte OECD DAC Marker für Behinderung angewendet werden. Mit diesem kann gemessen werden, wie gross der Anteil der von der Schweiz finanzierten Projekte ist, die einen Fokus auf Menschen mit Behinderungen haben. Das Personal muss in der Anwendung dieses Markers geschult werden.

Mit dem genannten Aktionsplan zur Umsetzung der Charta kann die Schweiz konkrete und messbare Schritte für eine inklusive humanitäre Hilfe unternehmen. Durch die Verabschiedung von Richtlinien können Menschen mit Behinderungen systematisch in Planungsprozesse einbezogen werden. Und letztlich braucht es qualitativ hochstehende Daten, um Strategie und Programme zu informieren und zu stützen. Die Daten der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit (DEZA) zeigen etwa, dass nur drei Prozent aller Projekte darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen zu inkludieren. Während es positiv zu beurteilen ist, dass die Schweiz seit 2021 all ihre Projekte mit dem genannten OECD DAC Marker versehen, muss die Qualität der Daten vereinheitlicht und verbessert werden, um segregierende Effekte auszuschliessen.

«Der Schweiz bietet sich die Gelegenheit, Verpasstes aufzuholen und bis zur nächsten Überprüfung 2028 international eine Vorreiterrolle in der inklusiven internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe einzunehmen.»
Simone Leuenberger, Behindertenrechtlerin, Berner Grossrätin und Vorstandsmitglied der CBM Schweiz

Was sind die weiteren Forderungen des SDDC?

Das SDDC unterstützt diese Forderungen des Ausschusses ­und fordert den Bund zusätzlich auf, das Prinzip «Nichts über uns ohne uns!» anzuwenden. Demzufolge muss die Schweiz die volle und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den genannten Bereichen sicherstellen. Ausserdem muss die Schweiz aktiv für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen budgetieren und dafür in ihrer internationalen Zusammenarbeit ausreichend finanzielle Mittel bereitstellen.

Im aktuellen politischen Prozess um die Strategie zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-28 muss der Bundesrat seine Aufgabe ernst nehmen und darf nicht die Investitionen in die Länder des Globalen Südens kürzen. Er definiert die Reduktion von Armut als einen Schwerpunkt seiner Strategie. Investitionen in Programme und Projekte, die den Teufelskreis von Armut und Behinderung unterbrechen, präsentieren sich als höchst effizient. Eine Reduktion der Geldmittel wäre unsolidarisch und letztlich auch im Sinne einer stabilen internationalen Ordnung kontraproduktiv. Zudem würde der Bund Gefahr laufen, auf dem Weg, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, weiter ins Hintertreffen zu gelangen und bei der nächsten Überprüfung in vier Jahren schlecht dazustehen. Daher sind Menschen mit Behinderungen in der Strategie explizit als Priorität zu nennen. Der Zusammenhang mit anderen Zielen der Vereinten Nationen ist klar: Nur wenn die Schweiz und andere UN-Mitgliedstaaten Menschen mit Behinderungen in ihre nationalen Strategien einbeziehen, können die Agenda 2030 und die nachhaltigen Entwicklungsziele erreicht werden. Das Hauptziel der Agenda 2030 ist das Beenden von extremer Armut und «niemanden zurückzulassen» («Leave no one behind»).

Das SDDC fordert die Schweiz folglich auf, bis zur nächsten Überprüfung 2028 die vom Ausschuss und dem SDDC selbst formulierten Empfehlungen vollumfänglich umzusetzen und die Implementierung der UNO-BRK im Allgemeinen und der Artikel 11 und 32 im Besonderen voranzutreiben.

Weiterführende Links:

UNO-BRK: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2014/245/de

Abschliessende Bemerkungen des Komitees: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRPD%2FC%2FCHE%2FCO%2F1&Lang=en

Bericht WHO (2022): https://www.who.int/publications/i/item/9789240063600

Archive

Key Messages

How can Switzerland ensure the rights of persons with disabilities in the Global South?

1

No guidelines, no priority. Switzerland needs guidelines to inform its work on the inclusion of persons with disabilities in its international cooperation. Current efforts on disability inclusion are small scale, ad-hoc and mostly segregating.

2

Nothing about us, without us! Switzerland must ensure the full and active participation of persons with disabilities throughout all processes affecting them, including in its international cooperation. Arrangements must be made to enable their participation.

3

What isn’t counted, doesn’t count. Switzerland has committed itself to be a leader on data collection, but it is not systematically collecting and disaggregating data on disability in its international programmes.

4

Leave no one behind in humanitarian crises. Persons with disabilities are disproportionately affected in humanitarian crises. Switzerland committed itself to making its humanitarian action inclusive of persons with disabilities, but it is not clear how it is living up to its commitment.

5

What isn’t budgeted for, doesn’t get done. Switzerland must sufficiently budget for the inclusion of persons with disabilities in its international cooperation and must commit itself not to finance programs and services that segregate persons with disabilities from the community.

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