Swiss Disability And Development Consortium

SDDC

Swiss Disability and
Development Consortium

SDDC lanciert neue Webseite

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen lanciert das Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) am 3. Dezember 2020 die Website www.leave-no-one-behind.ch. Das aus der CBM, FAIRMED, Handicap International und der International Disability Alliance bestehende Konsortium vermittelt über die Website aktuelle Informationen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) durch die Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit. Die Website stellt Ressourcen zur inklusiven Entwicklung für Menschen mit Behinderungen bereit und legt Empfehlungen für die weitere Umsetzung der UNO-BRK dar.

Denn im Herbst 2021 findet voraussichtlich die erste Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Behindertenrechtsausschuss statt, bei der sie erklären muss, wo sie in der Umsetzung der UNO-BRK steht. Die Schweiz ratifizierte die Konvention im Jahr 2014 und verpflichtete sich damit, ihre Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten.

Die Corona-Pandemie macht einmal mehr die Notwendigkeit einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe deutlich. Menschen mit Behinderungen zählen in der gegenwärtigen Krise zu den am stärksten betroffenen Menschen und müssen seit dem Ausbruch des Virus zusätzliche Barrieren und Ungleichheiten in allen Lebensbereichen bewältigen, in der Schweiz und in den Ländern des Globalen Südens.

Vor diesem Hintergrund fordert das SDDC am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen (vom 3. Dezember 2020) von der Schweiz die Sicherstellung:

  • der Partizipation von Menschen mit Behinderungen
  • des Zugangs zu Informationen für Menschen mit Behinderungen
  • der vollen sozialen und wirtschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen
  • der Erfassung und Desaggregation von Daten nach Behinderung

Partizipation von Menschen mit Behinderungen

In der aktuellen Corona-Krise hat sich erneut gezeigt, dass Menschen mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen noch immer viel zu wenig aktiv einbezogen und konsultiert werden. Ansonsten müssten sie derzeit nicht mit weitreichenden Barrieren und Ungleichheiten in grundlegenden Menschenrechtsbelangen wie dem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Informationen, Hilfsmassnahmen oder dem Zugang zu Bildung kämpfen. Menschen mit Behinderungen sind die Expertinnen und Experten, wenn es um Belange geht, die sie betreffen und sie müssen daher in alle gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse aktiv einbezogen und konsultiert werden. Die Schweiz muss dies in ihren nationalen wie auch internationalen Bemühungen sicherstellen.

Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen

Das Recht auf Zugang zu Informationen ist längst ein etabliertes Menschenrecht und neben der UNO-BRK in vielen weiteren Menschenrechtsabkommen verankert. Dennoch hinkt die Realität hinterher: Während der Corona-Krise haben Menschen mit Behinderungen vielfach keine, ungenügende oder nur spät und aufgrund von Interventionen von Organisationen von Menschen mit Behinderungen Informationen zum Virus erhalten. Fehlen wichtige Informationen zum Virus, können keine Schutzmassnahmen getroffen werden, weder für sich noch für andere. Sämtliche Informationen zum Coronavirus müssen deshalb in zugänglichen Formaten verfügbar sein, unter anderem in Gebärdensprache, Leichter Sprache und Braille.

Volle soziale und wirtschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Bereits vor der Krise waren viele Menschen mit Behinderungen arbeitslos und mussten zusehen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Die Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen hat sich in der Corona-Krise verschärft und viele erwerbstätige Menschen mit Behinderungen haben entweder ihre Arbeit verloren oder müssen mit starken Einkommenseinbussen leben. In Ländern des Globalen Südens arbeiten viele Menschen mit Behinderungen im informellen Sektor, etwa als Tagelöhner, und damit ohne feste Absicherung. Durch den Lockdown brachen ihnen vom einen Tag auf den anderen die Einnahmen weg. Dies ist umso gravierender, weil Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Alle Corona-Nothilfeprogramme und -projekte, welche die Existenzsicherung und Einkommensförderung zum Ziel haben, müssen deshalb inklusiv sein, damit auch Menschen mit Behinderungen davon profitieren.

Erfassung und Desaggregation von Daten nach Behinderung

Zu Menschen mit Behinderungen und ihrer Inklusion besteht eine grosse Datenlücke. Doch erst mit Daten, die nach Behinderung und weiteren Kriterien aufgeschlüsselt werden, können Fortschritte bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemessen werden. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA muss daher sicherstellen, dass sie in ihren internationalen Corona-Hilfsprojekten nach Behinderung desaggregierte Daten sammelt. Ausserdem müssen Daten, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu Behinderung gesammelt werden, anerkannt werden und die offiziellen Daten ergänzen.

Diese Forderungen sind wichtige Grundlagen in der Umsetzung der UNO-BRK und damit einer inklusiven schweizerischen internationalen Zusammenarbeit. Sonst werden Menschen mit Behinderungen weiter zurückgelassen.

1 Kommentar zu „SDDC launches new website and sets out recommendations for an inclusive COVID-19 response“

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