Swiss Disability And Development Consortium

SDDC

Swiss Disability and
Development Consortium

SDDC ist ein Netzwerk mit Sitz in der Schweiz, das sich für die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit der Schweiz einsetzt.

Copyright CBM

Was ist neu?

UNO-BRK Überprüfung der Schweiz: Ergebnisse zur internationalen Zusammenarbeit

Von Chantal Baumgarten | 7 April 2022 | 0 Kommentare

Die Schweiz wurde im Rahmen der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) vom 14. bis 16. März 2022 in Genf überprüft. Die unabhängigen Expertinnen und Experten des Ausschusses haben der Schweiz Fragen zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Konvention gestellt, darunter auch zahlreiche Fragen zur internationalen Zusammenarbeit. Im Anschluss an die Überprüfung veröffentlichte der Ausschuss Empfehlungen, die auch "Abschliessende Bemerkungen" genannt werden. Die Schweizer Regierung muss diese nun umsetzen und bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2028 erneut über Fortschritte berichten.

Insgesamt ist das SDDC mit den Empfehlungen des Ausschusses zufrieden. Sie spiegeln die vorhandenen Lücken auf dem Weg zu einer für Menschen mit Behinderungen inklusiven Schweizer Entwicklungszusammenarbeit wider und bekräftigen die Forderungen, die das SDDC in der Vergangenheit immer wieder gestellt hat. Sie zeigen, dass die Schweiz noch einige grundlegende Schritte unternehmen muss, insbesondere die Verabschiedung von Richtlinien, um sicherzustellen, dass alle Programme innerhalb der internationalen Entwicklungszusammenarbeit für Menschen mit Behinderungen inklusiv sind. Diese Richtlinien sollten als Grundlage für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der gesamten schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe gelten.

Der Ausschuss richtete Empfehlungen mit explizitem Bezug zur internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe in den folgenden Bereichen an die Schweizer Regierung:

  1. Sicherstellung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Strategien und Programmen sowie an den SDGs (Abschließende Bemerkung Nr. 10a, 62b);
  2. Mainstreaming the rights of women with disabilities across international cooperation strategies and programmes and ensuring their effective participation (14a, 14c);
  3. Verabschiedung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe (24b);
  4. Erhebung und Aufschlüsselung von Daten zu Behinderung in allen humanitären und Entwicklungsprogrammen (60c);
  5. Verabschiedung von Richtlinien, um sicherzustellen, dass alle Programme der internationalen Zusammenarbeit für Menschen mit Behinderungen inklusiv sind (62a);
  6. Eine konsequente Anwendung des OECD-DAC-Markers zu Inklusion und Empowerment von Menschen mit Behinderungen (62c).

Lesen Sie mehr in der SDDC-Analyse zur internationalen Zusammenarbeit (auf Englisch).

Die vollständige Liste der Abschliessenden Bemerkungen finden Sie hier (auf Englisch).

Nepal: Lancierung der PhotoVoice-Studie und Eröffnung der Foto-Ausstellung

Von Chantal Baumgarten | 30 März 2022 | 0 Kommentare

Die Lancierung der PhotoVoice-Studie und die Eröffnung der dazugehörigen Foto-Ausstellung hat am 8.th März 2022 in der Schweizer Botschaft in Nepal stattgefunden.

Elisabeth Von Capeller, Schweizer Botschafterin von Nepal; Suraj Sigdel, der Länderdirektor von CBM Nepal; Sony KC, unabhängige Forscherin; Meena Paudel, Sekretariatschefin der Nepal Disabled Woman Association (NDWA) sowie die Künstlerin und Studienteilnehmerin Rashmi Amatya hielten Eröffnungsreden vor Ort.

An der Veranstaltung nahmen etwa 40 Personen teil. Es handelte sich dabei um Vertreterinnen und Vertreter von Entwicklungsorganisationen, lokalen Organisationen von Menschen mit Behinderungen und der Botschaft. Drei Teilnehmerinnen des PhotoVoice-Workshops – Rashmi Amatya, Ganga Chantyal und Sunita Nepali – waren ebenfalls anwesend.

"Die Ausstellung gefällt mir sehr gut, ich bin glücklich. Das ist eine grosse Sache für mich und andere Frauen mit Behinderungen. Denn diese Ausstellung zeigt auf, wie wir in der Gesellschaft marginalisiert werden", äusserte sich Rashmi nach dem Besuch der Ausstellung.

“Ich bin so glücklich, die Ausstellung in dieser Form zu sehen. Ich dachte nicht, dass unsere Fotos so viele Menschen erreichen würden. Ich bin dankbar, dass wir die Möglichkeit bekommen haben, unsere Geschichte mit anderen zu teilen”, meinte Ganga, eine andere Studienteilnehmerin.

“Ich bin eine Person mit einer Sehbehinderung, daher kann ich nicht alle Panels richtig erkennen. Aber ich habe hier erfahren, dass eine zugängliche Version der Ausstellung online verfügbar ist. Ich werde mir die Ausstellung auf jeden Fall ansehen und den Link mit meinen Freunden teilen", sagte Sunita. Sie bat darum, vor ihrer Ausstellungstafel fotografiert zu werden.

Die Studie wurde vom Swiss Disability and Development Consortium (SDDC) in Auftrag gegeben und in Zusammenarbeit mit vier Partnerorganisationen von Menschen mit Behinderungen in Nepal realisiert.

Video Transkript

Archiv

[custom-twitter-feeds]

Schlüsselbotschaften

Wie kann die Schweiz die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Globalen Süden sicherstellen?

1

Ohne Richtlinien keine Priorität. Die Schweiz braucht Richtlinien, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit zu steuern. Die derzeitigen Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind zu wenig umfassend, ad hoc und meist segregierend.

2

Nichts über uns ohne uns! Die Schweiz muss die volle und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderungen auch in der internationalen Zusammenarbeit sicherstellen. Sie muss Massnahmen treffen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

3

Was nicht gezählt wird, zählt auch nicht. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bei der Datenerhebung eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber sie erhebt in ihren internationalen Programmen nicht systematisch und aufgeschlüsselt Daten zu Menschen mit Behinderungen.

4

In humanitären Krisen niemanden zurücklassen. Menschen mit Behinderungen sind in humanitären Krisen überdurchschnittlich stark betroffen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten. Es ist aber nicht klar, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommt.

5

Ohne Budget keine Fortschritte. Die Schweiz muss für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit finanzielle Mittel bereitstellen und sich verpflichten, keine Programme und Dienstleistungen zu finanzieren, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen. 

Nach oben scrollen