SDDC ist ein Netzwerk mit Sitz in der Schweiz, das sich für die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit der Schweiz einsetzt.
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Was ist neu?
The SDDC commissioned a Photovoice Study to the University of Bern on the situation of women with disabilities in Nepal. The study will be launched on International Women’s Day (8 March) and within the context of the 26th Session of the Committee on the Rights of Persons with Disabilities. It will be accompanied by a photography exhibition at the Palais des Nations in Geneva. An online version of the exhibition will be available on this website. A parallel launch of the study and exhibition is taking place on 8 March at the Swiss Embassy in Kathmandu, Nepal.
The study entitled “Women with disabilities in Nepal. Photovoice study on the barriers and enablers to social, economic and political inclusion” will be launched during an online webinar on 8 March from 14.00 to 14.45 CET. Registration is possible via this link: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_wS-2mUMDTPiS2aWl9whNow

Die Schweiz wendet seit 2018 den «OECD DAC Disability Policy Marker» an. Der «Disability Marker» ist ein statistisches Instrument der OECD, mit dem die OECD-Länder beurteilen können, inwieweit ihre Projekte und Programme die Inklusion von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Er gibt zudem einen Überblick darüber, wie viele Mittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden.
Im Jahr 2019 berücksichtigten 3 % aller Schweizer Entwicklungsprojekte die Inklusion von Menschen mit Behinderungen explizit. Das Factsheet enthält eine Analyse der bisherigen Anwendung des Markers in der Schweiz und gibt einige Empfehlungen, um eine konsistente, umfassende und qualitativ hochwertige Kennzeichnung von Projekten zu gewährleisten.
Das Factsheet zum «Disability Marker» kann hier abgerufen werden.
Schlüsselbotschaften
Wie kann die Schweiz die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Globalen Süden sicherstellen?

Gebärdensprache DSGS

Ohne Richtlinien keine Priorität. Die Schweiz braucht Richtlinien, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit zu steuern. Die derzeitigen Bemühungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind zu wenig umfassend, ad hoc und meist segregierend.

Nichts über uns ohne uns! Die Schweiz muss die volle und aktive Partizipation von Menschen mit Behinderungen auch in der internationalen Zusammenarbeit sicherstellen. Sie muss Massnahmen treffen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

Was nicht gezählt wird, zählt auch nicht. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bei der Datenerhebung eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber sie erhebt in ihren internationalen Programmen nicht systematisch und aufgeschlüsselt Daten zu Menschen mit Behinderungen.

In humanitären Krisen niemanden zurücklassen. Menschen mit Behinderungen sind in humanitären Krisen überdurchschnittlich stark betroffen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre humanitäre Hilfe inklusiv zu gestalten. Es ist aber nicht klar, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommt.

Ohne Budget keine Fortschritte. Die Schweiz muss für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in ihrer internationalen Zusammenarbeit finanzielle Mittel bereitstellen und sich verpflichten, keine Programme und Dienstleistungen zu finanzieren, die Menschen mit Behinderungen ausgrenzen.