Swiss Disability And Development Consortium

SDDC

Swiss Disability and
Development Consortium

UNO-BRK Überprüfung der Schweiz: Ergebnisse zur internationalen Zusammenarbeit

Die Schweiz wurde im Rahmen der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) vom 14. bis 16. März 2022 in Genf überprüft. Die unabhängigen Expertinnen und Experten des Ausschusses haben der Schweiz Fragen zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Konvention gestellt, darunter auch zahlreiche Fragen zur internationalen Zusammenarbeit. Im Anschluss an die Überprüfung veröffentlichte der Ausschuss Empfehlungen, die auch "Abschliessende Bemerkungen" genannt werden. Die Schweizer Regierung muss diese nun umsetzen und bei der nächsten Überprüfung im Jahr 2028 erneut über Fortschritte berichten.

Insgesamt ist das SDDC mit den Empfehlungen des Ausschusses zufrieden. Sie spiegeln die vorhandenen Lücken auf dem Weg zu einer für Menschen mit Behinderungen inklusiven Schweizer Entwicklungszusammenarbeit wider und bekräftigen die Forderungen, die das SDDC in der Vergangenheit immer wieder gestellt hat. Sie zeigen, dass die Schweiz noch einige grundlegende Schritte unternehmen muss, insbesondere die Verabschiedung von Richtlinien, um sicherzustellen, dass alle Programme innerhalb der internationalen Entwicklungszusammenarbeit für Menschen mit Behinderungen inklusiv sind. Diese Richtlinien sollten als Grundlage für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der gesamten schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe gelten.

Der Ausschuss richtete Empfehlungen mit explizitem Bezug zur internationalen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe in den folgenden Bereichen an die Schweizer Regierung:

  1. Sicherstellung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Strategien und Programmen sowie an den SDGs (Abschließende Bemerkung Nr. 10a, 62b);
  2. Mainstreaming the rights of women with disabilities across international cooperation strategies and programmes and ensuring their effective participation (14a, 14c);
  3. Verabschiedung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe (24b);
  4. Erhebung und Aufschlüsselung von Daten zu Behinderung in allen humanitären und Entwicklungsprogrammen (60c);
  5. Verabschiedung von Richtlinien, um sicherzustellen, dass alle Programme der internationalen Zusammenarbeit für Menschen mit Behinderungen inklusiv sind (62a);
  6. Eine konsequente Anwendung des OECD-DAC-Markers zu Inklusion und Empowerment von Menschen mit Behinderungen (62c).

Lesen Sie mehr in der SDDC-Analyse zur internationalen Zusammenarbeit (auf Englisch).

Die vollständige Liste der Abschliessenden Bemerkungen finden Sie hier (auf Englisch).

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Nach oben scrollen